Gewinnspiel: Bedingungen
Pausenzeit
Teilnahmebedingungen & Datenschutz
Veranstalter
Veranstalter der Aktion „Pausenzeit“ sind die Stadt Neuenrade, das Stadtmarketing Neuenrade e.V., die Stadt Werdohl sowie die Gemeinde Herscheid in Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Gastronomiebetrieben.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die beim STADTRADELN 2026 angemeldet sind.
Stempelkarten / Teilnahme
Die Stempelkarte muss vollständig mit:
- Vor- und Nachname
- vollständiger Adresse
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
ausgefüllt werden.
Für die Teilnahme an der Verlosung gelten folgende Voraussetzungen:
- Es müssen vier unterschiedliche Stempel von teilnehmenden Gastronomiebetrieben gesammelt werden.
- Jeder teilnehmende Betrieb darf pro Karte nur einmal gestempelt werden.
- Voraussetzung für einen Stempel ist ein Verzehr oder Getränkekauf vor Ort.
- Ein Mindestbestellwert besteht nicht.
- Pro Person und Besuch wird maximal ein Stempel vergeben – unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags.
- Mehrere vollständig ausgefüllte Karten dürfen eingereicht werden.
- Ausgedruckte Download-Karten sind zulässig.
- Veränderungen oder Manipulationen an den Karten führen zum Ausschluss von der Teilnahme.
Aktionszeitraum
Stempel können ausschließlich im Zeitraum vom:
📅 25.05.2026 bis einschließlich 14.06.2026
während der jeweiligen Öffnungszeiten der teilnehmenden Gastronomiebetriebe gesammelt werden.
Abgabe der Stempelkarten
Die vollständig ausgefüllten Karten können abgegeben werden:
- in den Bürgerinformationen bzw. Rathäusern der teilnehmenden Kommunen
- in Neuenrade zusätzlich in der Stadtbücherei & Zelius
- oder in die jeweiligen Briefkästen eingeworfen werden
Abgabeschluss ist der 19.06.2026.
Gewinne & Verlosung
Unter allen gültigen Stempelkarten werden folgende Preise verlost:
Gewinne pro Kommune:
🎁 1 × 50 € Gutschein eines Fahrradgeschäfts
Die Teilnahme erfolgt automatisch entsprechend der Kommune, in der die teilnehmende Person beim STADTRADELN registriert ist.
Hauptgewinn:
🌟 Zusätzlich wird unter allen Teilnehmenden, die Stempel aus allen drei Kommunen (Neuenrade, Werdohl und Herscheid) gesammelt haben, verlost:
🎁 1 × 150 € Fahrradgutschein
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgelost.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der Aktion telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.
Die Gewinnübergabe kann im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung oder Presse-/Social-Media-Berichterstattung erfolgen.
Veröffentlichung von Gewinnernamen
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihr Vor- und Nachname im Zusammenhang mit der Gewinnbekanntgabe:
- auf den Webseiten der Kommunen,
- auf den Social-Media-Kanälen,
- sowie in der lokalen Presse
veröffentlicht werden darf.
Datenschutzrichtlinie „Pausenzeit“ 2026
Zweck der Datenerhebung
Die auf der Stempelkarte angegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für:
- die Durchführung der Verlosung,
- die Kontaktaufnahme im Gewinnfall,
- sowie die organisatorische Abwicklung der Aktion
verwendet.
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung der Teilnehmenden.
Speicherdauer & Löschung
Alle personenbezogenen Daten und abgegebenen Stempelkarten werden nach Abschluss der Aktion und der Gewinnübergabe datenschutzkonform vernichtet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Widerruf
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Im Falle eines Widerrufs ist eine Teilnahme an der Verlosung nicht mehr möglich.
Der Widerruf ist zu richten an:
Stadtmarketing Neuenrade e.V.
(E-Mail und Kontaktdaten gemäß Impressum)
Haftungsausschluss
Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für:
- technische Störungen,
- Verlust oder Beschädigung von Stempelkarten,
- sowie sonstige Schäden im Zusammenhang mit der Teilnahme,
sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.